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Interessante Informationen zum Stromzählerwechsel der Stadtwerke Hamm: 14+ Fragen
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Lesezeit 11 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Intro zum Stromzählerwechsel

Fragen und Informationen zum Stromzählerwechsel in Deutschland.

Allgemeine Informationen zum Stromzählerwechsel

Ein Stromzählerwechsel bezieht sich auf die Installation eines neuen elektronischen Stromzählers anstelle eines alten, mechanischen Stromzählers. Dies geschieht in der Regel durch den örtlichen Stromversorger oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Der Wechsel des Stromzählers kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel kann ein alter Stromzähler ungenau sein oder nicht den aktuellen technischen Standards entsprechen. Auch bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder bei einem Wechsel des Stromversorgers kann ein Stromzählerwechsel notwendig sein.

Der Wechsel des Stromzählers sollte von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden. Hierbei wird der alte Zähler abmontiert und der neue Zähler entsprechend angeschlossen. Dabei ist es wichtig, dass der Strom während des Wechsels abgeschaltet ist, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.

Nach dem Abschluss des Stromzählerwechsels wird der neue Zähler vom Netzbetreiber bzw. Stromversorger geeicht und in Betrieb genommen. Anschließend können die Verbrauchsdaten abgelesen werden und die Abrechnung des Stromverbrauchs kann erfolgen.

Es ist wichtig, dass der Stromzähler regelmäßig gewartet und überprüft wird, um eine korrekte Erfassung des Stromverbrauchs sicherzustellen. Bei Problemen oder Unregelmäßigkeiten sollte umgehend der Stromversorger informiert werden.

Politik

Bis zum Jahr 2030 sollen bundesweit alle analogen Stromzähler in digitale Varianten getauscht werden. Das ist ein Teil der Bemühungen der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende.

Intro des Autors

  1. Der Autor des Beitrags hat keine Erfahrungen mit Stromzählerwechsel.
  2. Im privaten Bereich ist ein solcher Wechsel kein Problem.
    Es gibt weder Abhängigkeiten oder Ansprüche einer Kundschaft.
    Es wird ein PC oder Laptop verwendet oder es wird mit mobilen Geräten wie Handys oder Smartphones gearbeitet.
  3. Der Autor des Beitrags betreibt jedoch einen Internetknoten mit einigen Servern, die rund um die Uhr laufen müssen.
    Daher hat dieser beschlossen, den Vorgang zum Wechseln des Stromzählers öffentlich zu beschreiben.
  4. Dieser Beitrag soll Transparenz in den Ablauf bringen und wird vom Autor dynamisch geschrieben. Dies bedeutet, dass der Beitrag erst endet, wenn der Gesamtprozess mit allen Informationen aus Sicht des Autors abgeschlossen ist. Dies wird wahrscheinlich im Jahr 2024 geschehen. Rechnerisch betrachtet: 01.01.2023 + 15 Monate = 01.04.2024.
  5. Interessant ist, dass bis zum 25.01.2024 keinerlei Rückmeldung zum Thema eingegangen ist.
    Es lässt sich daraus ableiten, dass der Anbieter keinerlei Informationen liefern kann oder dass es den Anbieter nicht ansatzweise interessiert, was Kunden wünschen.
  6. Die Stadtwerke Hamm GmbH sind ein kommunales Dienstleistungsunternehmen, das vollständig von der Stadt Hamm getragen wird. Somit auf Kosten der Hammer Bürger. Da darf doch wohl Transparent gefordert werden?

Gestaltung dieses Beitrags

  • Eigene Schreiben – aber auch Schreiben von Zulieferern – werden als Zitate zeitlich aufsteigend aufgeführt.
    Die Inhalte der Schreiben werden,  wenn sie im Original in Papierform vorliegen, digitalisiert oder manuell übertragen.
    In jedem Fall werden diese in anonymer Form in diesem Beitrag zur Verfügung gestellt. Kontaktdaten oder Namen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
    Die Informationen werden in natürlicher Reihenfolge gelistet: Das älteste Dokument beginnt, das jüngste Dokument endet in der Aufführung der Zitate.
  • Ein konkretes Datum des Stromzählerwechsel steht für boms-edv.de noch nicht fest.
    Dieses Datum wird aber veröffentlicht, sobald es schriftlich explizit durch den Stromzulieferer bekannt gegeben worden ist.
  • Private Personen haben zumindest mit Datum vom 07.09.2023 ein entsprechendes Schreiben erhalten. Der Termin dort lautet 05.10.2023 zwischen 08:00 und 09:00 Uhr.
    Ob das auch auf das Hosting von booms-edv.de zutrifft, ist derzeit unklar. Nach den ersten Wechseln von privaten Stromzählern ist klar, dass dies noch nicht auf booms-edv.de zutrifft. Das ist Stand 25.09.2023. An diesem Tag wurden in der Mittagszeit zwei private analoge Zähleinrichtungen gegen zwei digitale Pendanten ausgetauscht.

    Auf diesem Stand basierend sehen Sie wie folgt einige Fotos von solchen digitalen Stromzählwerken.

Informationen zum Stromzählerwechsel: Einige Bilder zur Veranschaulichung

Informationen zum Stromzählerwechsel: Leere Einschübe für digitale Stromzähler
Leere Einschübe für digitale Stromzähler
Informationen zum Stromzählerwechsel: Leere, aber angeschlossene Einschübe für digitale Stromzähler
Leere, aber angeschlossene Einschübe für digitale Stromzähler
Informationen zum Stromzählerwechsel: Angeschlossene digitale Stromzähler
Angeschlossene digitale Stromzähler

Weiteres

  • Der Autor ist erstaunt, dass das Thema “Digitale Stromzähler” seitens der Stromlieferanten oder der allgemeinen Presse nicht massiv publiziert wurde. Der Autor zieht daraus seine Schlüsse.
  • Es gibt noch vieles aus diesem Themenkomplex mitzuteilen. Das meiste ist für den Autor Neuland.
  • Der Autor hat über einen niederländischen Freund erfahren, dass die meisten niederländischen Haushalte inzwischen einen intelligenten Stromzähler verwenden. Bei Neubauten zwangsläufig.
  • Dieser Beitrag endet, wenn das Thema abgeschlossen ist.
    Sehr wahrscheinlich wird es noch viele Ergänzungen dieses Beitrags geben.

Informationen zum Stromzählerwechsel

Zitate und anonymisierte Schreiben

Schreiben der Stadtwerke Hamm Netz vom 01.01.2023

Ankündigung des Wechsels Ihrer Messeinrichtung
Information nach § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der grundzuständige Messstellenbetreiber der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, ist verpflichtet, seine Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) bzw. modernen Messeinrichtungen (mMe) auszustatten. Die neuen digitalen Stromzähler ersetzen die bisherigen Zähler. Sie ermöglichen Ihnen, Ihren Stromverbrauch besser zu kontrollieren und Ihren Energieverbrauch so zu optimieren.

Wir statten folgende Messstellen im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung mit intellenten Messsystemen aus:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetz
  • Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW

Sie gehören dazu und erhalten zusätzlich zur modernen Messeinrichtung auch noch ein Smart-Meter-Gateway, eine Kommunikationseinrichtung, welche den Stromzähler in ein Kommunikationsnetz einbindet. Diese Kombination ergibt ein intelligentes Messsystem, dass Ihre Verbrauchswerte verschlüsselt und sicher an uns übermittelt.

Der Wechsel erfolgt schrittweise und wird durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH oder beauftragte Unternehmen durchgeführt. Sie werden innerhalb der nächsten 15 Monate mindestens 2 Wochen vor dem Zählerwechsel des Stromzählers ****** zur Terminabstimmung informiert.

Gemäß §5 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz, besteht die Möglichkeit, einen dritten Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen Messstellenbetrieb gemäß MsbG gewährleisten kann. Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb sowie unserem Preisblatt finden sie auf unserer Internetseite unter www.ewv-hamm-netz.

www.ewv-hamm-netz.de

Schreiben Booms EDV vom 08.02.2023

Sie teilen mir den Wechsel einer Zählereinrichtung mit.

Ferner teile ich mit, dass die in Ihrem Schreiben aufgeführten Bedingungen nicht auf meine Messtelle angewendet werden können aufgrund Ihrer unzutreffenden Punkte in Ihrer Listung:

  • “Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch ǘber 6.000 kWh” liegt wesentlich über meinem Verbrauch bei bis zu 3500 kWh,
  • “Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzt”: Es liegt keine Vereinbarung vor. Alternativ weisen Sie mir diese schriftlich nach.
  • “Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 KW”: Ich betreibe keinerlei Erzeugeranlage.

Zunächst zur Frage, wie Sie auf oben genannte Filterkriterien gestossen sind.

Teilen Sie mir bitte schriftlich mit, weshalb ich angeschrieben worden bin. Überprüfen Sie bitte Ihre Daten dahingehend zuvor.

Bedenken Sie bei dem genannten Zähler ******, dass es hier nicht um einen reinen Privathaushalt geht, sondern auch um einen Internetknoten, der von mir betrieben wird.

Das bedeutet, dass ich keinen Stromausfall wegen Zählerwechsel akzeptieren werde, da sonst temporär gar nichts mehr geht. Das kann ich mir nicht erlauben.

Ein Zählerwechsel dürfte nicht ohne Stromunterbrechung funktionieren. Ich betreibe hier offizielle Dienste auf Internetbasis.

Dennoch zu diesem Punkt eine technische Frage:
Können Sie mir eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Server während eines Zählerwechsels garantieren? Ich kann mir dies nicht vorstellen. Bitte informieren Sie mich hierzu ausführlich. Egal ob
über Mail oder Postweg oder online durch ein PDF, das ich herunterzuladen habe.

  • Wenn Sie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantieren können, dann wäre mir der Zählerwechsel fast egal.
  • Wenn Sie eine unterbrechungsfreie Stromversorging *nicht garantieren können*, dann lehne ich dies aus vorgenannten Gründen ab.

Zum Schluß stellt sich mir die Frage, ob monatliche oder jährliche Mietkosten auf mich zukommen für den digitalen Zähler.

Die Frage beruht auf Presseartikeln der vergangen etwa zwei Jahre. Dort hieß es, dass etwa 100 Euro pro Jahr auf die Miete des Zählers auf mich zukommen können. Möglicherweise ist dies anbieterbedingt oder inzwischen Vergangenheit. Klären Sie mich auch hierzu bitte auf.

Naturgemäß lehne ich eine Miete ab. Eine Miete auf Zählergeräte habe ich auch noch nicht rechnerisch ausgewiesen bekommen.

Bis zur Klärung vorgenannter Listung verbiete ich Ihnen ausdrücklich den Eingriff in mein hoheitliches Gebiet aus vorgenannten Gründen.

booms-edv.de/stromzaehlerwechsel

Mail Stadtwerke Hamm Netz vom 10.03.2023

Sehr geehrter Herr Booms,

vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung auf das Anschreiben. Wir bitten um Verzeihung für die späte Rückmeldung auf Ihre Mitteilung.

Wir müssen Ihrer Einschätzung bezüglich der Bedingungen an Ihrer Messstelle widersprechen. Aufgrund Ihres Verbrauchsverhaltens liegen Sie im Mittelwert der letzten drei heranzuziehenden Abrechnungsjahre (2020: 9.184 kWh, 2021: 4.875 kWh und 2022: 4.322 kWh) bei einem Verbrauch von 6.127 kWh und somit über der Grenze von 6.000 kWh.

Der Verbrauch auf dieser Messstelle ist jedoch rückläufig, weshalb auf den Einbau eines intelligenten Messsystems verzichtet werden kann. Der Wechsel der verbauten Messeinrichtung, aufgrund des Ablaufs der Eichfrist in diesem Kalenderjahr, ist jedoch unausweichlich durch uns als Messstellenbetreiber durchzuführen. Wir sind als Verwender von Messgeräten gemäß Mess- und Eichgesetz Absatz 2 Nr.3 in Verbindung mit §37 Absatz 1 verpflichtet, geeichte Messgeräte einzusetzen.

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir gemäß Niederspannungsanschlussverordnung – kurz NAV § 17 Absatz 1 berechtigt sind die Anschlussnutzung unterbrechen dürfen und Sie zum anderen durch das Anschreiben gemäß Absatz 2 über die geplante Unterbrechung informiert wurden. Ebenso ist zu erwähnen, dass Sie uns als Ihrem Messstellenbetreiber gemäß § 21 der NAV den Zutritt zur Messstelle gewährleisten müssen, wenn wir die Messeinrichtung austauschen müssen.

In unseren technischen Anschlussbedingungen auf unserer Homepage finden Sie unter dem Punkt 10. Betrieb den Hinweis auf spannungs- und frequenzempfindliche Betriebsmittel.

Die Einrichtung einer Stromversorgungsanlage (USV-Anlage) obliegt dem Betreiber.

Es handelt sich bei den anfallenden Kosten nicht um Mietkosten sondern um Kosten für den Messstellenbetrieb, die separat auf den Abrechnungen ausgewiesen sind. Die Kosten für ein solches iMSys sind durch das MsbG vorgegeben und betragen in der aktuellen Fassung 100 € pro Jahr für den Anschlussnutzer. An diesen Kosten wird der Messstellenbetreiber (Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH) gemäß des Referenten Entwurfs des neuen MsbG zukünftig beteiligt. Für eine moderne Messeinrichtung wie in Ihrem Fall, fallen aktuell Messstellenbetriebskosten in Höhe von 20 € pro Jahr an.

Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich gern per E-Mail, sodass wir gemeinsam einen passenden Termin für einen Wechsel der Messeinrichtung finden.

Sollten Sie sich dem Wechsel der Messeinrichtung verweigern, sind wir gehalten rechtliche Schritte einzuleiten bzw. das Zutrittsrecht gerichtlich durchzusetzen.

ewv-hamm-netz.de

Stadtwerke führen Zählerwechsel durch!

04.09.2023

Die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm wechselt in den nächsten Wochen Strom-, Gas- und Wasserzähler aus.

Zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Zählerwechsels erhalten die betroffenen Kund:innen der Stadtwerke Hamm Post, um Termine zum Zählerwechsel zu vereinbaren.

Die Stadtwerke arbeiten beim Stromzählerwechsel mit einem Dienstleister, der Firma „Z Technik UG“, zusammen, die auch die Schreiben an die Kundschaft verschickt.

Die Gas- und Wasserzähler werden ebenfalls in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der “Firma Helbeck und Kusemann GmbH”, gewechselt. Auch diese Firma verschickt Schreiben an die Kundschaft.

Mitarbeitende der beiden Firmen führen den Zählerwechsel im Auftrag der Stadtwerke durch und sind vertrauenswürdig. Sie können sich jederzeit ausweisen.

Die Stadtwerke bitten darum, den Mitarbeitenden der Firma „Z Technik“ und “Helbeck und Kusemann GmbH” einen freien Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Der Zählerwechsel dauert etwa 30 Minuten und ist komplett kostenlos.

Wichtig: Für den Stromzählerwechsel wird evtl. die Stromversorgung der Anlage für einige Minuten unterbrochen. Die Stadtwerke empfehlen deshalb, empfindliche elektrische Geräte wie z.B. Computer oder Router für diese Zeit vom Stromnetz zu trennen.

ewv-hamm-netz.de

Ein privates Informationsschreiben an eine Hauspartei vom 07.09.2023.

Wechseln Ihres Stromzählers ******
am Standort ****

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §37 des Mess- und Eichsetzes (MessEG) sind wir verpflichtet, den bei Ihnen eingebauten Stromzähler mit der Eigentumsnummer ******* auszutauschen. Wir planen, den Zähler vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (MessEV) zu erneuern und haben dafür folgenden Termin vorgesehen:

Donnerstag, den 05.10.2023 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr.

Wenn dieser Termin nicht möglich ist, nehmen Sie unbedingt frühzeitig vor dem Termin Kontakt zu uns auf unter: Telefon ***** und ***** oder schreiben Sie uns kurz eine Mail an *****, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Telefonisch können Sie uns von Montag bis Donnerstag von 07:00 – 15:30 und freitags von 07:00 – 14:30 Uhr erreichen. Außerden der genannten Zeiten melden Sie sich bitte bei unserer Netzleitstelle unter Tel. *****.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten bei einer vergeblichen Anfahrt ggf. Kosten in Höhe von 68,63 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie zum vorgesehenen Termin verhindert sind.

Bitte beachten Sie, dass für unseren Mitarbeiter der Zähler und der Hausanschluss zugänglich ist, bzw,. davor ungehindert gearbeitet werden kann und in dem Zeitraum der Versorgungsunterbrechung (Stromabschaltung) empfindliche Geräte (Router, Computer, Telefonanlage o.ä.) vom Netz zu nehmen sind

Energie- und Wasserversorgung hamm gmbh

Ein privates Informationsschreiben an eine Hauspartei vom 10.09.2023.

Termin für den turnusmäßigen Wechsel Ihres Stromzählers

Zählernummer ******

Abnahmestelle *******

Kennung ******

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als grundzuständige Messstellenbetreiberin im Netzgebiet Hamm ist die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes verpflichtet, bei Ablauf der Eichgültigkeit Ihres Stromzählers, die Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler, der Ihren bisherigen Zähler ersetzt und den Stromverbrauch besser veranschaulicht.

Gerne würden wir den Zählerwechsel bei Ihnen am 25.9.23 zwischen 11:30 – 13:30 Uhr vornehmen.
Unterstützt werden wir hierbei von unserem Dienstleister, der Fa. Z Technik UG (haftungsbeschränkt).

In dringenden Fällen, bei Verhinderung, kontaktieren Sie bitte unseren Dienstleister montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.
Telefon: ****** oder per E-Mail an *******.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern einen freien Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Ist der Zählerplatz für uns frei zugänglich, ist Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Der Zählerwechsel dauert etwa 15 Minuten und ist für Sie komplett kostenlos. Die Mitarbeiter können sich jederzeit ausweisen.

Vor dem Zählerwechsel bitte beachten!

Beim Zählerwechsel kann es für einige Minuten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung Ihrer Anlage kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, empfindliche elektrische Geräte wie z.B. Computer oder Router für diese Zeit vorsorglich vom Stromnetz zu trennen.

Selbstverständlich werden auch die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie eingehalten.

stadtwerke hamm netz

Infoschreiben an Booms EDV vom 26.10.2023

Wechseln Ihrer Stromzählers *
am Standort *

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §37 des Mess- und Eichgesetztes (MessEG) sind wir verpflichtet, den bei Ihnen eingebauten Stromzähler mit der Eigentumsnummer * auszutauschen. Wir planen, den Zähler vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (MessEV) zu erneuern und haben dafür folgenden Termin vorgesehen:

Mittwoch, den “06.11.2023” zwischen 10:45 Uhr und 13:45 Uhr.

Wenn dieser Termin nicht möglich ist, nehmen Sie bitte unbedingt frühzeitig vor dem Termin Kontakt zu uns auf unter: Telefon ***** und **** oder schreiben Sie uns kurz eine Mail an ****, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Telefonisch können sie uns von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 7:00 – 14:30 erreichen. Außerhalb der genannten Zeiten melden Sie sich bitte bei unserer Netzleitstelle unter Tel. ***

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten bei einer vergeblichen Anfahrt ggf. Kosten in Höhe von 68,63 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie zum vorgesehenen Termin verhindert sind.

Bitte beachten Sie, dass für unseren Mitarbeiter der Zähler und der Hausanschluss zugänglich ist, bzw. davor ungehindert gearbeitet werden kann und in dem Zeitraum der Versorgungsunterbrechung (Stromabschaltung) empfindliche Geräte (Router, Computer, Telefonanlage o.ä.) vom Netz zu nehmen sind.

Mit freundlichen Grüßen

ENERGIE-UND WASSERVERSORGUNG HAMM GMBH

Stadtwerke Hamm

Schreiben an Stadtwerke Hamm Netz vom 01.11.2023

Sehr geehrte*,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.10.2023 teile ich Ihnen mit, dass der vorgeschlagene Termin am 08.11.2023 nicht möglich ist.

Es müssen zunächst eine Menge Fragen ausführlich beantwortetet werden.

Diese finden Sie auf meiner Website https://booms-edv.de. Folgen Sie dort dem Link “Lesen Sie Aktuelles ‘Stromzähler Wechsel’“.

Bitte lesen Sie diesen Beitrag und insbesondere meinen Fragenkatalog sorgfältig.

Sobald ich Ihre ausführliche Antwort erhalten habe, können wir uns über weitere Schritte unterhalten.

booms-edv

Antwort der Stadtwerke Hamm Netz vom 06.11.2023 als Lesebestätigung: 6.11.2023, 14:31:41 Read: Stromzähler

stadtwerke hamm netz

Zusatzinformationen

  • Die Internet-Adressen der ewv-hamm-netz und stadtwerke-hamm sind identisch. Damit können Zusammenhänge eingeordnet werden. Technisch gehören diese klar zusammen.
  • Juristisch können ewv-hamm-netz und stadtwerke-hamm unterschiedliche Personen sein.
  • Die Stadtwerke können nicht einfach irgendwas erwirken, auch wenn Sie dies versuchen, zu propagieren.
  • Die Stadtwerke Hamm wissen, dass ich ein Provider bin.

Fragen an den Anbieter

Weitere Fragen, die es zu klären gilt, sehen Sie nachstehend.

Beantwortete Fragen aus der nachstehenden Liste werden entsprechend in den Beitrag eingeordnet. Wann dies geschieht, hängt vor allem vom Anbieter ab.

Was ist beim Stromzähler zu beachten?

Noch keine Antwort.

Stromzählerwechsel Dauer: Wie lange dauert der Wechsel des Stromzählers?

Noch keine Antwort.

Auf welchen Zeitraum sind die analogen Stromzähler geeicht?

Noch keine Antwort.

Auf welchen Zeitraum sie die digitalen Stromzähler geeicht?

Noch keine Antwort.

Wie oft müssen Stromzählerwechsel durchgeführt werden?

Noch keine Antwort.

Kosten für Smart Meter (digitaler Stromzähler)

Kosten für Smart Meter (digitaler Stromzähler) zur verschlüsselten Übertragung an den technischen Betreiber außer den 20 € pro Jahr (oder 1,6 € pro Monat) zusätzlich für digitalen Stromzähler? Was müssen wir hier zwangsweise zusätzlich bezahlen?

Noch keine Antwort.

Werden Preise steigen?

Noch keine Antwort.

Zusätzlicher Stromverbrauch

Wieviel zusätzlicher Strom wird verbraucht für die Übermittlungseinrichtung, sofern diese Verwendung findet?

Noch keine Antwort.

Auf welche Rechnung wird der zusätzliche Strom für die Übermittlungseinrichtung belastet?

Noch keine Antwort.

Welche Voraussetzungen bestehen, um die Übermittlungseinrichtung zu erhalten oder aufgezwungen zu bekommen? Oder kann diese nicht aufgezwungen werden?

Noch keine Antwort.

Kann wie bislang der monatliche Stromverbrauch selbst abgelesen werden?

Am besten ist es, wenn Sie hierzu detaillierte Informationen zukommen lassen.

Noch keine Antwort.

Wie lange wird das Gerät betrieben werden können, bis es ausgetauscht wird?

Noch keine Antwort.

Ist die neue Zählernummer ganz unten oberhalb des Barcodes angegeben mit Nr.? Oder hat dies eine andere Bedeutung?

Noch keine Antwort.

In welches Netz wird es eingebunden? In bestehende Firmennetze seitens booms-edv.de wohl kaum.

Noch keine Antwort.

Wird der Zählerstand beim Stromzählerwechsel notiert?

Noch keine Antwort.

Muss ich beim Stromzählerwechsel zu Hause sein?

Noch keine Antwort.

Wie funktioniert der Austausch eines Stromzählers technisch?

Meines Wissens kann für eine Hausadresse der Strom nicht abgeschaltet werden. Dafür können aber einzelne Stromzähler von der Stromversorgung getrennt werden und damit einzelne Stromabnehmer vom Stromnetz getrennt werden. Technisch geschieht dies durch einen Techniker, in dem dieser ein Stromversorgungskabel aus dem Stromzählwerk entfernt. Ist diese Darstellung korrekt?
Im Normalfall gilt diese Darstellung für Stromschuldner, die ihre Stromrechnung nicht bezahlt haben, um ein typisches Szenario anzuführen.
Dies hat mit einem Stromzählerwechsel nichts zu tun. Das technische Szenario dürfte aber ein einheitliches Muster bezüglich der Stromabklemmung darstellen.

Diese Frage ist themenbezogen Offtopic, aber dennoch verwandt: Zähleinrichtungen für Gas und Wasser

Wie sieht es bei den Zähleinrichtungen für Gas und Wasser aus: werden diese auch digitalisiert? Und wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant und welche Kosten kommen dann auf welche Rechnung zu?

Noch keine Antwort.

Läßt sich ein Stromzähler ohne Stromunterbrechung tauschen?

Noch keine Antwort.

Fragenkatalog ergänzen

Wenn Sie diesen Fragenkatalog ergänzen möchten, können Sie dies im Kommentarformular eintragen. Ob Sie darauf Antworten erhalten, hängt vom Stromanbieter ab. Wir werden Ihre Fragestellung ergänzen.


Der Autor bittet den Anbieter um konkrete Beantwortung aller Fragen. Damit könnte dieser Beitrag in einigen Monaten abgeschlossen werden.

Diese beginnt kontextbezogen damit, dass der Autor erstmals den Anbieter schriftlich über diesen Beitrag informiert, so dass der Anbieter den Beitrag erstmals lesen und damit Stellung beziehen kann. Dies ist am 01.11.2023 per Mail geschehen. Details folgen.

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1 Kommentar

  1. Niemann

    Habe mir den Beitrag einmal angesehen. Zugegeben, als Privatanwender habe ich mir nur geringfügig Gedanken dazu gemacht. Der Wechsel erfolgte dabei bei mir in wenigen Minuten, Vorsichtsmaßnahmen wurden beachtet, auf diese vor der kurzzeitigen Stromunterbrechnung (Wortlaut des Technikers) noch einmal hingewiesen. Der Apparaturenaustausch nebst Inbetriebnahme desselben war nach zwei Minuten erledigt. Neustarts aller für die Vorsichtsmaßnahmen herangezogenen Geräte funktionierten anschließend fehlerlos, was von mir aber auch erwartet wurde.
    Grundsätzlich finde ich die feingranulare Aufschlüsselung des thematisierten Sachverhalts Stromzählerwechsel und transparente Darstellung auf Deiner Seite richtig und vor allem hilfreich – weniger für mich, als vielmehr für diejenigen Kunden, die Domains bei Dir betreiben. Ein Themenschwerpunkt in Deinem Schriftwechsel fußt, wenn ich es richtig einordne, vor allem auf der noch unklaren etwaigen Mehrkostenerfordernis. Die Stadtwerke Hamm Netz erwähnen in ihrem Schreiben vom 10.03.2023 die gesondert ausgewiesenen Kosten für den Messstellenbetrieb. Das ist sicherlich für Dich als Betreiber förderlich. Unklar bleibt auch für mich noch der Kostenaufwand (Leistungskostenfunktion (Verbrauch)) für eine digitale gegenüber der zuvor installierten analogen Messstelle (beleuchtetes Display, Polariasationsrichtung der Flüssigkristallanzeige (LCD) durch elektrische Spannung) sowie jener für die Übersendung von Messwerten. Wie frequent erfolgen dergleichen Übermittlungen?
    Was den übrigen Themenkomplex “vorübergehender Shutdown des gesamten Internetknotens” angeht, bin ich als Embedder da etwas unzureichend informiert. Vorübergehende Nichterreichbarkeit würde ich mit den eingegangenen Schreiben basierend auf geltender Gesetzeskonformität einfach an Deine Kunden per Info weitergeben.
    Anmerkung: Der Zaählerwechsel erfolgte bei mir (Privathaushalt) Mitte September. Am 16.11.23 wurde mir ein weiteres (erneutes) Anschreiben zwecks Terminvorschlags für anstehenden Zählerwechsel zugestellt. Nach Rücksprache und mehreren Weiterverbindungen aufgrund jeweils fehlender Zuständigkeiten oder Desinformationen konnte “im System vermerkt” werden, dass der Wechsel an meiner Adresse schon erfolgt sei. Fraglich bleibt für mich, wie der Auftrag Mitte September insoweit dokumentiert wurde.

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