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Erdgasumstellung Hamm/Westfalen

Erdgasumstellung Hamm - Logo H-Gas
Erdgasumstellung Hamm

Ein Informationsschreiben seitens Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.

Bemerkung

Eine Abschrift vom 14.05.2025, Posteingang 21.05.2025.

Anmerkungen:

  • Hamm/Westfalen wurde explizit ergänzt.
  • 
Anlagen und Textpassagen wurden auf das Keyword optimiert, konkret Erdgasumstellung Hamm.

Dies gilt als Information.

Informationsschreiben

Verbrauchsstelle: *

Zählernummer: *

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher wurde unser Netzgebiet mit Erdgas aus den Niederlanden, dem sogenannten L-Gas 1, versorgt. Aufgrund des Rückgangs der dortigen Vorkommen wird L-Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher wird in den nächsten Jahren in allen deutschen L-Gas-Gebieten die Gasversorgung auf H-Gas 2, eine Gasqualität mit höherem Brennwert, umgestellt.

Diese Umstellung betrifft Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Was bedeutet das für Sie?

Alle Gasgeräte sind auf die jeweilige Gasqualität eingestellt, mit der sie betrieben werden. L- und H-Gas unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Damit Ihre Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren, müssen alle Geräte zunächst erhoben (erfasst) und in einem späteren Schritt technisch angepasst werden.

Wer ist dafür zuständig?

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung zuständig. Dies für für Ihren Gasanschluss die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Ihr Gas beziehen.

Was müssen Sie tun?

Sie braucnen nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich über alle folgenden Schritte. In den kommenden Monaten erhalten Sie ein weiteres Anschreiben mit dem Termin für die Erfassung Ihrer Gasgeräte. Das Anschreiben wird Sie ca. 3 Wochen vor dem eigentlichen Termin erreichen. Bitte sorgen Sie jedoch bereits im Vorfeld für einen problemlosen Zugang zu Ihren Gasgeräten.

Wann geht es los?

Unser Projektteam ist ab sofort im Einsatz. Die Telefonhotline sowie das Mailpostfach sind für Sie verfügbar. Wir starten voraussichtlich im September 2025 mit der operativen Phase der Erhebung aller Gasgeräte. Die technische Umstellung (Anpassung) der Geräte wird im Oktober 2026 durchgeführt. Ihr Schalttermin wird der 01.06.2027 sein. Ab diesem Termin strömt dann H-Gas durch die Leitungen.

Was wird es kosten?

Für die Umstellung Ihrer Gasgeräte entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Davon ausgenommen sind die Kosten für mögliche Reparaturen, Gerätetausch oder Wartung, diese sind von dem/der Geräteeigentümer*in zu tragen.

Welche Kostenerstattungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben Sie, wenn Sie ein nicht anpassbares Heizgerät austauschen

Sollte Ihr Gasgerät nicht anpassbar sein, werden Sie nach der Auswertung der Erhebungsdaten gesondert informiert.

Die Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie auf unserer Website unter www.erdgasumstellung-hamm.de.

Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros gerne unter der Telefonnummer 02381 274-2027 oder per Mail unter: erdgasumstellung@ewv-hamm-netz.de.

Weitere Informationen finden Sie auch im beigelegten Informationsflyer sowie im Internet unter: www.erdgasumstellung-hamm.de.

Mit freundlichen Grüßen

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Anlage

Datenschutzinformation im Rahmen der Erdgasumstellung Hamm

Im Rahmen der Erdgasumstellung Hamm werden von uns Daten zu Ihren Gasgeräten erhoben. Dazu werden die Gerätedaten (z. B Hersteller, Zählerstand, Abgasmessung) elektronisch mit einem mobilen Endgerät erfasst und über eine zugehörige Software mit den Kundendaten verknüpft, die uns bereits zu Ihrem Gasanschluss vorliegen. Hierzu gehören Stammdaten (Name, Anschrift, Marktlokations-ID, Abrechnungsdaten) sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse sowie (Mobil-)Telefonnummer). Entsprechend den erhobenen Daten werden Ihre Gasgeräte dann auf die neue H-Gas-Qualität umgerüstet. Hierzu sind wir gesetzlich gemäß § 19a Abs. 1 S. 1 EnWG verpflichtet, so dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erdgasumstellung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt.

Bitte haben Sie daher auch Verständnis, dass wir zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht auf die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten angewiesen sind; ohne diese Daten können wir unsere Pflicht aus § 19a Abs. 1 S. 1 EnWG nicht erfüllen. Dementsprechend haben wir auch das Recht, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung zu verweigern, sofern Sie uns den Zutritt zu Ihrem Grundstück bzw. Ihrer Liegenschaft und seinen/ ihren Räumen nicht ermöglichen und wir infolgedessen die Gasgeräte nicht anpassen können (siehe § 19a Abs. 4 S. 7 EnWG).

Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen. Diese können Sie unter www.ewv-hamm-netz.de/datenschutz abrufen oder werden Ihnen auf Anfrage gerne postalisch zur Verfügung gestellt.

Flyer zur Erdgasumstellung

Erdgasumstellung Hamm – Flyer Stadtwerke Hamm Seite 1
Erdgasumstellung Hamm – Flyer Stadtwerke Hamm Seite 2

Fußnoten

  1. L- für low calorific.
    Weiterführende Literatur ↩︎
  2. H- für high calorific.
    Weiterführende Literatur ↩︎

Verwandte Literatur

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