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Kategorie: Stadtwerke Hamm

Kritiken, Anregungen, vielleicht Lob an die Stadtwerke Hamm.
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Stromzählerwechsel Hamm Klage: Interessant (2025)
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Stromzählerwechsel Hamm Klage

Der alte Stromzähler von Booms EDV
Stromzählerwechsel Hamm Klage: Mein alter analoger Stromzähler

Intro

stromzaehlerwechsel-hamm-klage

Stromzählerwechsel Hamm Klage: Hier geht es um die Ergänzung des vorherigen Artikels um die Klageschrift der Stadtwerke Hamm gegenüber Booms EDV. Sehen Sie sich den Verlauf an.

Meine Antwort vom 11.06.2025

dieses Schreiben ist meine Stellungnahme zum Schreiben vom 27.05.2025 seitens der Klägerin.

Am 10.06.2025 habe ich mir einen Screenshot meines Artikel von meiner Homepage erstellt, um einen historischen Eindruck des Schriftwechsels zu erhalten. Diesen habe ich nun etwas genauer studiert und fasse zusammen:

Am 26.10.2023 erhielt ich von den Stadtwerken Hamm ein Infoschreiben mit einem vorgesehenen Termin. Da ich bis dahin keinerlei Auskunft auf meine Fragen erhalten habe, teilte ich am 01.11.2023 mit, daß ich bis zur Klärung meiner Fragen auf meiner Homepage den Termin nicht wahrnehmen will. Das ist der eigentliche Kern, um den es hier geht. Die heutige Klägerin hatte aus meiner Sicht genug Zeit, auf meine weitergehenden Fragen einzugehen. Auf meine Mail vom 01.11.2023 erhielt ich lediglich eine Lesebestätigung.

Ausgehend von meiner Meinung, daß ich ein Recht auf Auskunft vor Durchführung einer solchen für mich gravierenden und aufwändigen Aktion habe, erfolgte meine Haltung und Vorgehensweise.

Aufwändig, weil Server erst heruntergefahren und anschließend wieder hochgefahren werden müssen. Ist außerdem Zeitaufwändig. Das Gericht darf mir gerne zustimmen, ich vermute dies sogar.

Fragen in einer E-Mail an die Stadtwerke Hamm vom 08.02.2023 wurden in einer Rückmail vom 10.03.2023 beantwortet.

Wie es in einem solchen Prozess vorkommen kann, entstanden immer mehr Fragen, die ich der Einfachheit auf meiner Homepage gesammelt habe. Daher bat ich in einer weiteren E-Mail an die Stadtwerke Hamm vom 01.11.2023 erneut um die Beantwortung meiner Fragen, die ich im entsprechenden Artikel auf meiner Homepage veröffentlicht habe. Den entsprechenden Link habe ich in der Mail aufgeführt. Es geht um diese allgemeinen Fragen, die nicht beantwortet wurden.

Im Schreiben der Klägerin vom 27.05.2025 erscheint tatsächlich das erste Mal überhaupt ein konkreter Termin bezüglich Eichdauer. In einer Antwort vom 10.03.2023 wurde lediglich „… des Ablaufs der Eichfrist in diesem Kalenderjahr…“ mitgeteilt.

Mitverschuldens? Das sehe ich überhaupt nicht, siehe Absatz oben „Ausgehend von meiner Meinung…“. Verzögerungen entstanden meiner Ansicht nach ausschließlich durch die Klägerin durch Ignoration meiner Fragen auf meiner Homepage. Aus diesem Grund sehe ich meinerseits keinerlei Mitverschulden.

Der Absatz „Der Austausch mag nun zeitnah erfolgen…“ suggeriert mir, daß die Klägerin auch jetzt nicht bereit oder fähig ist, auf meine allgemeinen Fragen auf meiner Homepage einzugehen. Es geht also nicht um das Schreiben der Stadtwerke Hamm vom 10.03.2023, sondern um mein Schreiben vom 01.11.2023. Meiner Meinung nach hatten die Stadtwerke sieben Monate Zeit, meine Onlinefragen zu beantworten.

Meine persönliche Bemerkung zum Screenshot: Das Feld „Gültig ab“ klingt plausibel, das Feld „bis“ nicht mehr. Das Jahr 9999 ist noch eine längere Zeit vom Jahr 2025 entfernt. Seit wann der Stromzähler wirklich läuft, kann ich aus eigener Erfahrung nicht sagen. Auf solche Dinge habe ich im Jahr 2002 überhaupt nicht geachtet.

Diese Bemerkung ist nicht das Wichtigste, aber dennoch interessant.

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut meines dritten schreibens an das Amtsgericht

Schriftsatz vom 27.05.2025

Schreiben vom Amsgericht vom 30.05.2025 – Seite 1

in dem Rechtsstreit

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH gegen Booms

wird anliegender Schriftsatz vom 27.05.2025 zur Kenntnisnahme übersandt.

Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Schreiben der Stadtwerke Hamm vom 27.05.2025

In dem Rechtsstreit

Energie-und Wasserversorgung Hamm GmbH

./.

Booms

***

nehmen wir wie folgt Stellung. Die Eichfrist ist nachweislich seit dem 31.12.2023 abgelaufen.

Beweis: Interner SAP Screenshot,

Beweis: Zeugnis des Herrn ***, zu laden über die Klägerin.

Dies wurde dem Beklagten bereits mehrfach erläutert. Der Beklagte zitiert die Erläuterungen der Klägerin teilweise sogar selbst. Die Verwendung nicht geeichter Zähler ist grundsätzlich unzulässig und ordnungsrechtlich relevant. Für die bereits entstandenen Verzögerungen haftet der Beklagte mindestens im Rahmen des Mitverschuldens.

Der Austausch mag nun zeitnah erfolgen. Der Beklagte mag sich alternativ jederzeit direkt unter der oben rechts angegebenen Telefonnummer an den Unterzeichner werden, um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Stromzählerwechsel Hamm Klage: Screenshot aus SAP Anwendung, bereitgestellt von Stadtwerke Hamm über Amtsgericht Hamm
Stromzählerwechsel Hamm Klage: Screenshot aus SAP Anwendung, bereitgestellt von Stadtwerke Hamm über Amtsgericht Hamm

Meine Antwort vom 28.04.2025

dieses Schreiben ist meine Stellungnahme zur Klage der Stadtwerke Hamm gegen mich.

In der Sache selbst geht es aus meiner Sicht zu keinem Zeitpunkt um die Verweigerung des Stromzählerwechsels, vielmehr darum, dass ich mich und meine Kundschaft darauf vorbereiten kann. Dass ich den Stromzählerwechsel generell verweigere behaupten nur die Stadtwerke in der Klageschrift.

Da ich auf meinen Internetservern auch Dienste für Kunden betreibe, möchte ich die Kunden selbstverständlich auch auf bevorstehende Ausfälle zuvor informieren. Dies machen andere Anbieter auch, beispielsweise bei bevorstehenden planbaren Wartungsarbeiten.

Ich sehe keine Schuld meinerseits.

Im Initialschreiben wollten die Stadtwerke Hamm die Stromzähler vorab tauschen. Vorab bedeutet aber auch, daß die Stromzähler noch länger laufen können. Ursprünglich wollte ich von den Stadtwerken Hamm Antworten auf Fragen um dieses Themengebiet bekommen, die ich jedoch nie erhalten habe. Beispielsweise bis wann konkret der Stromzähler geeicht ist. Dann hätte ich mich auf dieser Basis darauf einstellen und Kunden informieren können.

Der folgende Link führt Sie zu einem ausführlichen Artikel auf meiner Website, der auch Korrespondenz mit den Stadtwerken Hamm beinhaltet. Die Korrespondenz ist hier für Sie wohl das Wichgste: https://booms-edv.de/informationen-zum-stromzaehlerwechsel

Es sollte den Stadtwerken möglich sein, meine Fragen kurzfristig zu beantworten. Ich wollte diese Fragen für andere Menschen im Netz beantworten, was bislang aufgrund der Verweigerung oder Ignoration der Stadtwerke Hamm nicht geschehen ist.

Die 300 € in der Klageschrift für die Stromzählererneuerung halte ich für künstlich erzeugt, da die Stadtwerke dies ja nicht einmal faktisch begründen.

Dass die Stadtwerke mit einer Klageeinreichung kommen, hätte ich nicht gedacht. Aus meiner Sicht völlig überzogen und vielleicht ein Akt der Hilflosigkeit.

Einen Zugang zum Stromzählerkasten hat der beauftragte Dienstleister problemlos erhalten. Das konnte ich daran erkennen, dass zwei neue Zähler eingebaut waren. Nur meine Mutter war anwesend. Zwei der drei Stromzähler wurden problemlos getauscht.

Meine Kommentare zur Klageschrift der Stadtwerke Hamm:

Punkt 1 ohne a) b) und c) sehe ich nicht ein.

Die vorgenannten Unterpunkte sind meiner Meinung nach unstrittig.

Meine Kommentare zur Begründung der Stadtwerke Hamm:

Die erste Hälfte von Seite 1 der Begründung wird wohl so sein. Ich habe nie gezweifelt, dass daran etwas falsch ist, beispielsweise dass der Stromzähler Eigentum der Stadtwerke Hamm ist. Um solche Dinge geht es auch gar nicht.

Ab dem Absatz „Entsprechendes gilt in der StromGVV…“: Ich habe auch auf Antworten gewartet, meiner Erinnerung nach haben sich nach einigen Mails die Stadtwerke Hamm nicht mehr gemeldet und kommen nach längerer Zeit mit dieser Klage an. Vielleicht sollten die Stadtwerke mal mit Informationen kommen. Letztlich – wie es dargestellt wird – kann ich den Tausch des Zählers nicht wirklich verhindern. Aus meiner nichtjuristischen Sicht klingt die Darstellung verzerrt bis falsch hinsichlich des Stichpunktes „Verweigerung“. Soweit meine Erinnerung.

Absatz „Der Beklagte wurde mehrfach gesondert aufgefordert…“: Meines Wissens kam nur einmal ein externer beauftragter Techniker, der auch problemlos zwei der drei Zähleinrichtungen getauscht hat. Meine Mutter (im selben Gebäude wohnend) teilte mir mit, dass der Techniker ihr sagte, dass er seitens der Stadtwerke Hamm angewiesen wurde, meinen Zähler nicht zu tauschen. Beweisen kann ich dies nicht, da ich nicht vor Ort war. Ich bin somit auf die Worte meiner Mutter angewiesen.

Im übrigen weiß ich nur von diesem einen Zutritt zu den Stromzählern. Was die Stadtwerke als Beweis aufführen, weiß ich nicht.

Absatz „Bei der Streitwertfestsetzung…“: ich halte die Kosten jeweils für den Ausbau und Einbau in Höhe von 150 € unangemessen. Die genannte Frist der Stadtwerke bezieht sich auf einen Vorabtausch. Ich wiederhole von meiner Seite 1 dieses Schreibens, dass sehr wohl Zeit für die Stadtwerke Hamm gewesen ist, mit Vorabauskünfte zu erteilen, damit ich auch mal darüber informiert worden wäre, wann die Eichfrist tatsächlich abgelaufen sein wird. Bei einem Vorabtausch habe ich zwangsläufig noch etwas Zeit, bis die Eichung abläuft. Das ist aber aus meiner Sicht keine Verweigerung.

Dass ich Fragen an die Stadtwerke gestellt habe, wird in deren Klageschrift komischerweise nicht erwähnt. Ich habe auf deren Antwort(en) gewartet. Anstelle mindestens einer Antwort kam nur diese Klage.

Absatz „Vorsorglich:“: Dass die Stadtwerke nicht für die Sicherheits meiner IT-Infrastruktur verantwortlich sind, ist unstrittig. Niemand hat behauptet, daß die Klägerin für die IT des Beklagten verantwortlich ist.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Booms

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut meines zweiten schreibens an das Amtsgericht

Meine Antwort vom 23.04.2025

Aktenzeichen ***

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 08.04.2025 teile ich Ihnen mit, dass ich mich gegen die Klage der Stadtwerke Hamm verteidigen will.

Ab Freitag, 25. April 2025, habe ich gemäß Ihrem Schreiben zwei weitere Wochen Zeit, die Klage schriftlich zu erwidern.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Booms

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut meines ersten schreibens an das Amtsgericht

Zustellungssendung Amtsgericht Hamm vom 08.04.2025

Seite 1

in dem Rechtsstreit Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH gegen Booms

sende ich Ihnen auf Anordnung des Gerichts eine beglaubigte Abschrift der am 07.03.2025 eingereichten Klage und eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es zwei Fristen gibt:

Sie sind aufgefordert, dem Gericht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen.

Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen Sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Klage schriftlich erwidern.

Diese weitere Frist läuft also vier Wochen nach Zustellung dieses Schreibens ab.

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut der zustellungssendung des Amtsgericht

Seite 2: Wichtige Hinweise

Die in der richterlichen Verfügung gesetzte Frist beginnt mit der Zustellung dieser Schriftstücke. Wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen (Verteidigungsanzeige), können Sie den Prozess allein deshalb durch ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung verlieren. In diesem Fall müsste die beklagte Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite tragen (§ 91 ZPO). Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner gegen die beklagte Partei zudem die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 708 Nr. 2 ZPO).

Die zweite Frist betrifft die Stellungnahme zur Klageschrift (Klageerwiderung). Geht diese nicht fristgerecht ein, so können Sie auch deshalb den Prozess verlieren. Alles, was verspätet vorgebracht wird, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn dadurch die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert wird, oder wenn Sie die Verspätung genügend entschuldigen.

Was soll in der Klageerwiderung stehen?

In der Klageerwiderung sollen Sie alles mitteilen, was Sie gegen die Klage vorbringen wollen. Geben Sie z. B. an

  1. welche Behauptungen in der Klageschrift ihrer Meinung nach nicht zutreffen,
  2. welche in der Klageschrift nicht enthaltenen Angaben das Gericht außerdem berücksichtigen soll,
  3. welche Zeugen (mit vollständiger Adresse) Ihre Behauptungen bestätigen oder die Behauptungen der Gegenseite widerlegen sollen,
  4. auf welche anderen Beweismittel Sie sich beziehen (z.B. Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen, Urkunden).

Wollen Sie den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen?

Wenn Sie gegenüber dem Gericht den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennen, so kann das Gericht Sie ohne mündliche Verhandlung entsprechend Ihrem Anerkenntnis verurteilen. Dies würde zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühren führen.

Wie und wo können Sie Ihre Erklärungen abgeben?

Sie können alle Erklärungen schriftlich einreichen oder mündlich der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll geben. Jedenfalls müssen Ihre Erklärungen innerhalb der Fristen beim Amtsgericht Hamm eingehen.

Geben Sie bitte immer die Geschäftsnummer an.

Ihre Stellungnahme kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder – von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

  • auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
  • an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- oder Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut der wichtigen Hinweise der zustellungssendung des Amtsgericht

Seite 3: Prozessleitende Verfügung

In dem Rechtsstreit

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH gegen Booms

wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet (§ 276 ZPO).

Der Beklagte wird aufgefordert, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, wenn er sich gegen die Klage verteidigen will oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben (§ 499 Abs. 1 ZPO).

Geht die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist hier ein, kann auf Antrag der Klägerin ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen werden (§ 331 ZPO), mit welchem dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden und aus welchem die Klägerin unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen (§§ 91, 708 Nr. 2 ZPO).

Wird der Anspruch anerkannt, ergeht gegen den Beklagten ohne mündliche Verhandlung ein Anerkennungsurteil (§ 307 ZPO).

Zugleich wird dem Beklagten aufgegeben, innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen schriftlich auf die Klage zu erwidern.

Diese Erwiderungsfrist läuft also vier Wochen nach der Zustellung dieser Verfügung ab.

Bei Versäumung dieser Frist kann etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berücksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksicht lassen.

Es besteht deshalb bei nicht fristgerecht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.

Hamm, 08.04.2025

Amtsgericht

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut der Prozessleitenden vergügung der zustellungssendung des Amtsgericht

Klageschrift vom 07.03.2025

Klage

der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ***, – Klägerin –

gegen

Thomas Booms, ***, – Beklagter –

wegen

Zutritt und Duldung des Austauschs einer Messeinrichtung (Strom).

Streitwert geschätzt: 300 €.

Wir erheben Klage gegen den Beklagten und werden beantragen:

  1. Der Beklagte wird kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar verurteilt,

    a) das Betreten des an der ***straße gelegenen Hauses sodann der Wohnung bzw. Keller des Beklagten zu ermöglichen, in der sich folgender Verbrauchsmengenzähler der Klägerin befindet:
    Stromzähler mit der Zählernummer ***;

    b) die zum Ausbau der unter der Ziffer 1 a genannten dort befindlichen Zähler der Klägerin sowie die zum Einbau neuer Zähler technisch erforderliche kurzfristige Unterbrechung der Stromlieferungen von äußerstenfalls je 30 Minuten zu dulden,

    c) sowie die damit verbundenen Arbeiten an den der Klägerin gehörenden Einrichtungen durch Beauftragte der Klägerin oder der Klägerin selbst sowie die Herausgabe der benannten Zähler Zug um Zug gegen den Einbau neuer Zähler zu dulden.

    Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall des Fristversäumnisses oder des Anerkenntnisses beantragt,
  2. den Beklagten durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.

Wir bitten in allen in Betracht kommenden Fällen
um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.

Begründung:

Die Klägerin ist u. a. Betreiberin des Strom-, Gas- und Wassernetzes im Versorgungsgebiet Hamm sowie Eigentümerin der in der Verbrauchsstelle des Beklagten verbauten Messeinrichtungen. Zwischen den Parteien besteht u. a. ein Anschlussnutzungsverhältnis für die Verbrauchsstelle ***.

Für das Liefer-, aber auch für das Netzanschlussverhältnis gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorung, NAV.

Zur Ermittlung des verbrauchsabhängigen Entgelts hat das Wasserversorungsunternehmen Meßeinrichtungen zu verwenden, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Die gelieferten Wasser- und Strommengen sind durch Messungen festzustellen. § 18 Abs. 1 AVBWasserV lautet insoweit auszugsweise:
(1) Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Meßeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
(Unterstreichungen durch den Unterzeichner)

Entsprechendes gilt in der StromGVV und NAV. Der Beklagte verweigert seit langem und wiederholt den Zutritt zum Austausch der Messeinrichtung für Strom. In Einzelnen: Der Anspruch der Klägerin zum Austausch der in den Anträgen benannten Messeinrichtungen und Einbau eines jeweiligen neuen geeichten und turnusgemäß geprüften Zählers mit noch nicht feststehender Eigentumsnummer ergibt sich für die Klägerin u. a. aus § 21 NDAV. § 21 NDAV lautet insoweit auszugsweise:
… Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, … Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zum Austausch der Messeinrichtung, … erforderlich ist. …
(Unterstreichungen durch den Unterzeichner)

Auf die entsprechende Regelung in der AVBWasserV, NAV nehmen wir Bezug. Die Klägerin ist u. a. nach dem Bestimmungen des Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) gehalten, im geschäftlichen Verkehr geeichte Messgeräte zur Bestimmung der elektrischen Leistung zu verwenden, sofern sie diese betreibt.

Die Klägerin ist überdies gesetzlich mindestens zum Einbau moderner Messeinrichtungen verpflichtet. Über den bevorstehenden Wechsel wurde der Beklagte mehrmals informiert, was in casu unstreitig ist.

Der Beklagte verweigert ernsthaft und im Übrigen auch endgültig den Umbau.

Der Beklagte wurde mehrfach gesondert aufgefordert, der Klägerin Zutritt zum Austausch des Zählers zu gewähren; zuletzt am 08.11.2023.

Beweis im Bestreitensfall: Nachweis der Zutrittsversuche im Einzelnen.
Beweis: Zeugnis des Herrn ***, zu laden über die Klägerin.

Bei der Streitwertfestsetzung hat die Klägerin je 150 € für den Ausbau des alten sowie den Einbau des neuen Zählers angesetzt. Die dem Beklagten gesetzten Fristen sind längst abgelaufen.

Der Beklagte nutzt die Messeinrichtung ungeachtet seiner Mitwirkungspflichten weiter, sodass auch deshalb Klage geboten ist. Die hiesige verzögerte Klage auf Zutritt und Duldung des Austauschs einer Messeinrichtung ist der Auslastung des Rechtsdezernats der Klägerin geschuldet, was nichts daran ändert, dass durchgehend Eile geboten blieb.

Sollte das Gericht weiteren Vortrag für erforderlich halten, bitten wir höflich um einen richterlichen Hinweis.

Vorsorglich: Der Beklagte verweigert aus – wie gesagt – grundsätzlichen Erwägungen ernsthaft und im Übrigen auch endgültig den Umbau. Insbesondere – aber nicht nur – aus Befürchtungen hinsichtlich der IT-Sicherheit. Die öffentliche Diskussion um diese Punkte ist klägerseits bekannt und ernst genommen; was aber nichts daran ändert, dass auch die Klägerin selbst gesetzlich, regulatorisch, ordnungsrechtlich und bußgeldbewehrt verpflichtet bleibt, mindestens moderne Messeinrichtungen flächendeckend zu verbauen. Dass etwaige Restrisiken bestehen, und/oder eintreten können, so gering diese auch seien, liegt im Wesentlichen nicht in den Verantwortungsbereichen der Klägerin. Soweit diese im Verantwortungsbereich der Klägerin liegen, ist die Klägerin selbst zur Minimierung gesetzlich verpflichtet und entsprechend berechtigt. Vorsorglich klarstellend: Ein sog. intelligentes Messsystem ist beim Beklagten nicht zum Einbau vorgesehen.

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

stromzaehlerwechsel hamm klage, original wortlaut der klageschrift

Dieser Artikel ist in Bearbeitung und wird nach Vorliegen neuer Informationen ergänzt.

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Erdgasumstellung Hamm / Westfalen – Informationen für Bewohner (2025) Wichtig
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Erdgasumstellung Hamm / Westfalen

Erdgasumstellung Hamm - Logo H-Gas
Erdgasumstellung Hamm

Ein Informationsschreiben seitens Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.

Bemerkung

Eine Abschrift vom 14.05.2025, Posteingang 21.05.2025.

Anmerkungen:

  • Hamm/Westfalen wurde explizit ergänzt.
  • 
Anlagen und Textpassagen wurden auf das Keyword optimiert, konkret Erdgasumstellung Hamm.

Dies gilt als Information.

Informationsschreiben

Verbrauchsstelle: *

Zählernummer: *

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher wurde unser Netzgebiet mit Erdgas aus den Niederlanden, dem sogenannten L-Gas 1, versorgt. Aufgrund des Rückgangs der dortigen Vorkommen wird L-Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher wird in den nächsten Jahren in allen deutschen L-Gas-Gebieten die Gasversorgung auf H-Gas 2, eine Gasqualität mit höherem Brennwert, umgestellt.

Diese Umstellung betrifft Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Was bedeutet das für Sie?

Alle Gasgeräte sind auf die jeweilige Gasqualität eingestellt, mit der sie betrieben werden. L- und H-Gas unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Damit Ihre Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren, müssen alle Geräte zunächst erhoben (erfasst) und in einem späteren Schritt technisch angepasst werden.

Wer ist dafür zuständig?

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung zuständig. Dies für für Ihren Gasanschluss die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Ihr Gas beziehen.

Was müssen Sie tun?

Sie braucnen nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich über alle folgenden Schritte. In den kommenden Monaten erhalten Sie ein weiteres Anschreiben mit dem Termin für die Erfassung Ihrer Gasgeräte. Das Anschreiben wird Sie ca. 3 Wochen vor dem eigentlichen Termin erreichen. Bitte sorgen Sie jedoch bereits im Vorfeld für einen problemlosen Zugang zu Ihren Gasgeräten.

Wann geht es los?

Unser Projektteam ist ab sofort im Einsatz. Die Telefonhotline sowie das Mailpostfach sind für Sie verfügbar. Wir starten voraussichtlich im September 2025 mit der operativen Phase der Erhebung aller Gasgeräte. Die technische Umstellung (Anpassung) der Geräte wird im Oktober 2026 durchgeführt. Ihr Schalttermin wird der 01.06.2027 sein. Ab diesem Termin strömt dann H-Gas durch die Leitungen.

Was wird es kosten?

Für die Umstellung Ihrer Gasgeräte entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Davon ausgenommen sind die Kosten für mögliche Reparaturen, Gerätetausch oder Wartung, diese sind von dem/der Geräteeigentümer*in zu tragen.

Welche Kostenerstattungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben Sie, wenn Sie ein nicht anpassbares Heizgerät austauschen

Sollte Ihr Gasgerät nicht anpassbar sein, werden Sie nach der Auswertung der Erhebungsdaten gesondert informiert.

Die Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie auf unserer Website unter www.erdgasumstellung-hamm.de.

Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros gerne unter der Telefonnummer 02381 274-2027 oder per Mail unter: erdgasumstellung@ewv-hamm-netz.de.

Weitere Informationen finden Sie auch im beigelegten Informationsflyer sowie im Internet unter: www.erdgasumstellung-hamm.de.

Mit freundlichen Grüßen

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Anlage

Datenschutzinformation im Rahmen der Erdgasumstellung Hamm

Im Rahmen der Erdgasumstellung Hamm werden von uns Daten zu Ihren Gasgeräten erhoben. Dazu werden die Gerätedaten (z. B Hersteller, Zählerstand, Abgasmessung) elektronisch mit einem mobilen Endgerät erfasst und über eine zugehörige Software mit den Kundendaten verknüpft, die uns bereits zu Ihrem Gasanschluss vorliegen. Hierzu gehören Stammdaten (Name, Anschrift, Marktlokations-ID, Abrechnungsdaten) sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse sowie (Mobil-)Telefonnummer). Entsprechend den erhobenen Daten werden Ihre Gasgeräte dann auf die neue H-Gas-Qualität umgerüstet. Hierzu sind wir gesetzlich gemäß § 19a Abs. 1 S. 1 EnWG verpflichtet, so dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erdgasumstellung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt.

Bitte haben Sie daher auch Verständnis, dass wir zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht auf die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten angewiesen sind; ohne diese Daten können wir unsere Pflicht aus § 19a Abs. 1 S. 1 EnWG nicht erfüllen. Dementsprechend haben wir auch das Recht, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung zu verweigern, sofern Sie uns den Zutritt zu Ihrem Grundstück bzw. Ihrer Liegenschaft und seinen/ ihren Räumen nicht ermöglichen und wir infolgedessen die Gasgeräte nicht anpassen können (siehe § 19a Abs. 4 S. 7 EnWG).

Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen. Diese können Sie unter www.ewv-hamm-netz.de/datenschutz abrufen oder werden Ihnen auf Anfrage gerne postalisch zur Verfügung gestellt.

Flyer zur Erdgasumstellung

Erdgasumstellung Hamm – Flyer Stadtwerke Hamm Seite 1
Erdgasumstellung Hamm – Flyer Stadtwerke Hamm Seite 2

Fußnoten

  1. L- für low calorific.
    Weiterführende Literatur ↩︎
  2. H- für high calorific.
    Weiterführende Literatur ↩︎

Verwandte Literatur

Stromzählerwechsel

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Fernwärme Heessen (2024)
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Fernwärme Heessen: Eine Betrachtung

Worum geht es?

Dieser Artikel zur Fernwärme Heessen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es sollen im Allgemeinen nur Positionen dargestellt werden, die gegen bzw. für Fernwärme sprechen.

Dieser Artikel entstand durch einen Aufruf der Familie Thorsten Westphal an einige oder zahlreiche Haushalte in unserer Wohnumgebung vom 05. Juli 2024. Das Schreiben beinhaltet die Möglichkeit, bei den Stadtwerken die eigene Verfügbarkeit der Fernwärme in Heessen abzufragen.

Vorteile gemäß Familie Westphal

  • Platzsparend
    Kein Heizkessel, Brenner oder Schornstein erforderlich.
  • Umweltfreundliche Energieerzeugung
    Erfüllung der Anforderung de Gebäudeenergiegesetzes.
  • Nachhaltige Wärmeversorgung
    CO2-Äquivalent-Emmissionsfaktor 0,00.
  • Geringe Wartungskosten
    Wartungsarme Wärmetauschtechnologien und Verzicht auf Schornsteinfeger.

Nachteile aus meiner Sicht (teilweise recherchiert)

  • Hohe Anschlusskosten (20 – 30 k €)
  • Wahrscheinlich müssen neue Leitungen verlegt werden. Es ist nicht klar, wie weit genau das Ausbaugebiet geht.
  • Die Energieversorgung fand nicht immer reibungslos statt, wie meine Mutter mir mitteilte.

Links

Wer will, kann die Verfügbarkeit abrufen.

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Interessante Informationen zum Stromzählerwechsel der Stadtwerke Hamm: 14+ Fragen
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Intro zum Stromzählerwechsel

Fragen und Informationen zum Stromzählerwechsel in Deutschland.

Informationen zum Stromzählerwechsel. Viele Fragen, einige Antworten. Fragen an Netzbetreiber blieben bislang unbeantwortet. Klageschriftauszüge.

Allgemeine Informationen zum Stromzählerwechsel

Ein Stromzählerwechsel bezieht sich auf die Installation eines neuen elektronischen Stromzählers anstelle eines alten, mechanischen Stromzählers. Dies geschieht in der Regel durch den örtlichen Stromversorger oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Der Wechsel des Stromzählers kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel kann ein alter Stromzähler ungenau sein oder nicht den aktuellen technischen Standards entsprechen. Auch bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder bei einem Wechsel des Stromversorgers kann ein Stromzählerwechsel notwendig sein.

Der Wechsel des Stromzählers sollte von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden. Hierbei wird der alte Zähler abmontiert und der neue Zähler entsprechend angeschlossen. Dabei ist es wichtig, dass der Strom während des Wechsels abgeschaltet ist, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.

Nach dem Abschluss des Stromzählerwechsels wird der neue Zähler vom Netzbetreiber bzw. Stromversorger geeicht und in Betrieb genommen. Anschließend können die Verbrauchsdaten abgelesen werden und die Abrechnung des Stromverbrauchs kann erfolgen.

Es ist wichtig, dass der Stromzähler regelmäßig gewartet und überprüft wird, um eine korrekte Erfassung des Stromverbrauchs sicherzustellen. Bei Problemen oder Unregelmäßigkeiten sollte umgehend der Stromversorger informiert werden.

Politik

Bis zum Jahr 2030 sollen bundesweit alle analogen Stromzähler in digitale Varianten getauscht werden. Das ist ein Teil der Bemühungen der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende.

Intro des Autors

  • Eigene Schreiben – aber auch Schreiben von Zulieferern – werden als Zitate zeitlich aufsteigend aufgeführt.
    Die Inhalte der Schreiben werden,  wenn sie im Original in Papierform vorliegen, digitalisiert oder manuell übertragen.
    In jedem Fall werden diese in anonymer Form in diesem Beitrag zur Verfügung gestellt. Kontaktdaten oder Namen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
    Die Informationen werden in natürlicher Reihenfolge gelistet: Das älteste Dokument beginnt, das jüngste Dokument endet in der Aufführung der Zitate.
  • Ein konkretes Datum des Stromzählerwechsel steht für boms-edv.de noch nicht fest.
    Dieses Datum wird aber veröffentlicht, sobald es schriftlich explizit durch den Stromzulieferer bekannt gegeben worden ist.
  • Private Personen haben zumindest mit Datum vom 07.09.2023 ein entsprechendes Schreiben erhalten. Der Termin dort lautet 05.10.2023 zwischen 08:00 und 09:00 Uhr.
    Ob das auch auf das Hosting von booms-edv.de zutrifft, ist derzeit unklar. Nach den ersten Wechseln von privaten Stromzählern ist klar, dass dies noch nicht auf booms-edv.de zutrifft. Das ist Stand 25.09.2023. An diesem Tag wurden in der Mittagszeit zwei private analoge Zähleinrichtungen gegen zwei digitale Pendanten ausgetauscht.

    Auf diesem Stand basierend sehen Sie wie folgt einige Fotos von solchen digitalen Stromzählwerken.

Informationen zum Stromzählerwechsel: Einige Bilder zur Veranschaulichung

Informationen zum Stromzählerwechsel: Leere Einschübe für digitale Stromzähler
Leere Einschübe für digitale Stromzähler
Informationen zum Stromzählerwechsel: Leere, aber angeschlossene Einschübe für digitale Stromzähler
Leere, aber angeschlossene Einschübe für digitale Stromzähler
Informationen zum Stromzählerwechsel: Angeschlossene digitale Stromzähler
Angeschlossene digitale Stromzähler

Weiteres

  • Der Autor ist erstaunt, dass das Thema „Digitale Stromzähler“ seitens der Stromlieferanten oder der allgemeinen Presse nicht massiv publiziert wurde. Der Autor zieht daraus seine Schlüsse.
  • Es gibt noch vieles aus diesem Themenkomplex mitzuteilen. Das meiste ist für den Autor Neuland.
  • Der Autor hat über einen niederländischen Freund erfahren, dass die meisten niederländischen Haushalte inzwischen einen intelligenten Stromzähler verwenden. Bei Neubauten zwangsläufig.
  • Dieser Beitrag endet, wenn das Thema abgeschlossen ist.
    Sehr wahrscheinlich wird es noch viele Ergänzungen dieses Beitrags geben.

Informationen zum Stromzählerwechsel

Zitate und anonymisierte Schreiben

Schreiben der Stadtwerke Hamm Netz vom 01.01.2023

Ankündigung des Wechsels Ihrer Messeinrichtung
Information nach § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der grundzuständige Messstellenbetreiber der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, ist verpflichtet, seine Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) bzw. modernen Messeinrichtungen (mMe) auszustatten. Die neuen digitalen Stromzähler ersetzen die bisherigen Zähler. Sie ermöglichen Ihnen, Ihren Stromverbrauch besser zu kontrollieren und Ihren Energieverbrauch so zu optimieren.

Wir statten folgende Messstellen im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung mit intellenten Messsystemen aus:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetz
  • Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW

Sie gehören dazu und erhalten zusätzlich zur modernen Messeinrichtung auch noch ein Smart-Meter-Gateway, eine Kommunikationseinrichtung, welche den Stromzähler in ein Kommunikationsnetz einbindet. Diese Kombination ergibt ein intelligentes Messsystem, dass Ihre Verbrauchswerte verschlüsselt und sicher an uns übermittelt.

Der Wechsel erfolgt schrittweise und wird durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH oder beauftragte Unternehmen durchgeführt. Sie werden innerhalb der nächsten 15 Monate mindestens 2 Wochen vor dem Zählerwechsel des Stromzählers ****** zur Terminabstimmung informiert.

Gemäß §5 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz, besteht die Möglichkeit, einen dritten Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen Messstellenbetrieb gemäß MsbG gewährleisten kann. Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb sowie unserem Preisblatt finden sie auf unserer Internetseite unter www.ewv-hamm-netz.

www.ewv-hamm-netz.de

Schreiben Booms EDV vom 08.02.2023

Sie teilen mir den Wechsel einer Zählereinrichtung mit.

Ferner teile ich mit, dass die in Ihrem Schreiben aufgeführten Bedingungen nicht auf meine Messtelle angewendet werden können aufgrund Ihrer unzutreffenden Punkte in Ihrer Listung:

  • „Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch ǘber 6.000 kWh“ liegt wesentlich über meinem Verbrauch bei bis zu 3500 kWh,
  • „Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzt“: Es liegt keine Vereinbarung vor. Alternativ weisen Sie mir diese schriftlich nach.
  • „Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 KW“: Ich betreibe keinerlei Erzeugeranlage.

Zunächst zur Frage, wie Sie auf oben genannte Filterkriterien gestossen sind.

Teilen Sie mir bitte schriftlich mit, weshalb ich angeschrieben worden bin. Überprüfen Sie bitte Ihre Daten dahingehend zuvor.

Bedenken Sie bei dem genannten Zähler ******, dass es hier nicht um einen reinen Privathaushalt geht, sondern auch um einen Internetknoten, der von mir betrieben wird.

Das bedeutet, dass ich keinen Stromausfall wegen Zählerwechsel akzeptieren werde, da sonst temporär gar nichts mehr geht. Das kann ich mir nicht erlauben.

Ein Zählerwechsel dürfte nicht ohne Stromunterbrechung funktionieren. Ich betreibe hier offizielle Dienste auf Internetbasis.

Dennoch zu diesem Punkt eine technische Frage:
Können Sie mir eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Server während eines Zählerwechsels garantieren? Ich kann mir dies nicht vorstellen. Bitte informieren Sie mich hierzu ausführlich. Egal ob
über Mail oder Postweg oder online durch ein PDF, das ich herunterzuladen habe.

  • Wenn Sie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantieren können, dann wäre mir der Zählerwechsel fast egal.
  • Wenn Sie eine unterbrechungsfreie Stromversorging *nicht garantieren können*, dann lehne ich dies aus vorgenannten Gründen ab.

Zum Schluß stellt sich mir die Frage, ob monatliche oder jährliche Mietkosten auf mich zukommen für den digitalen Zähler.

Die Frage beruht auf Presseartikeln der vergangen etwa zwei Jahre. Dort hieß es, dass etwa 100 Euro pro Jahr auf die Miete des Zählers auf mich zukommen können. Möglicherweise ist dies anbieterbedingt oder inzwischen Vergangenheit. Klären Sie mich auch hierzu bitte auf.

Naturgemäß lehne ich eine Miete ab. Eine Miete auf Zählergeräte habe ich auch noch nicht rechnerisch ausgewiesen bekommen.

Bis zur Klärung vorgenannter Listung verbiete ich Ihnen ausdrücklich den Eingriff in mein hoheitliches Gebiet aus vorgenannten Gründen.

booms-edv.de/stromzaehlerwechsel

Mail Stadtwerke Hamm Netz vom 10.03.2023

Sehr geehrter Herr Booms,

vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung auf das Anschreiben. Wir bitten um Verzeihung für die späte Rückmeldung auf Ihre Mitteilung.

Wir müssen Ihrer Einschätzung bezüglich der Bedingungen an Ihrer Messstelle widersprechen. Aufgrund Ihres Verbrauchsverhaltens liegen Sie im Mittelwert der letzten drei heranzuziehenden Abrechnungsjahre (2020: 9.184 kWh, 2021: 4.875 kWh und 2022: 4.322 kWh) bei einem Verbrauch von 6.127 kWh und somit über der Grenze von 6.000 kWh.

Der Verbrauch auf dieser Messstelle ist jedoch rückläufig, weshalb auf den Einbau eines intelligenten Messsystems verzichtet werden kann. Der Wechsel der verbauten Messeinrichtung, aufgrund des Ablaufs der Eichfrist in diesem Kalenderjahr, ist jedoch unausweichlich durch uns als Messstellenbetreiber durchzuführen. Wir sind als Verwender von Messgeräten gemäß Mess- und Eichgesetz Absatz 2 Nr.3 in Verbindung mit §37 Absatz 1 verpflichtet, geeichte Messgeräte einzusetzen.

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir gemäß Niederspannungsanschlussverordnung – kurz NAV § 17 Absatz 1 berechtigt sind die Anschlussnutzung unterbrechen dürfen und Sie zum anderen durch das Anschreiben gemäß Absatz 2 über die geplante Unterbrechung informiert wurden. Ebenso ist zu erwähnen, dass Sie uns als Ihrem Messstellenbetreiber gemäß § 21 der NAV den Zutritt zur Messstelle gewährleisten müssen, wenn wir die Messeinrichtung austauschen müssen.

In unseren technischen Anschlussbedingungen auf unserer Homepage finden Sie unter dem Punkt 10. Betrieb den Hinweis auf spannungs- und frequenzempfindliche Betriebsmittel.

Die Einrichtung einer Stromversorgungsanlage (USV-Anlage) obliegt dem Betreiber.

Es handelt sich bei den anfallenden Kosten nicht um Mietkosten sondern um Kosten für den Messstellenbetrieb, die separat auf den Abrechnungen ausgewiesen sind. Die Kosten für ein solches iMSys sind durch das MsbG vorgegeben und betragen in der aktuellen Fassung 100 € pro Jahr für den Anschlussnutzer. An diesen Kosten wird der Messstellenbetreiber (Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH) gemäß des Referenten Entwurfs des neuen MsbG zukünftig beteiligt. Für eine moderne Messeinrichtung wie in Ihrem Fall, fallen aktuell Messstellenbetriebskosten in Höhe von 20 € pro Jahr an.

Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich gern per E-Mail, sodass wir gemeinsam einen passenden Termin für einen Wechsel der Messeinrichtung finden.

Sollten Sie sich dem Wechsel der Messeinrichtung verweigern, sind wir gehalten rechtliche Schritte einzuleiten bzw. das Zutrittsrecht gerichtlich durchzusetzen.

ewv-hamm-netz.de

Stadtwerke führen Zählerwechsel durch!

04.09.2023

Die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm wechselt in den nächsten Wochen Strom-, Gas- und Wasserzähler aus.

Zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Zählerwechsels erhalten die betroffenen Kund:innen der Stadtwerke Hamm Post, um Termine zum Zählerwechsel zu vereinbaren.

Die Stadtwerke arbeiten beim Stromzählerwechsel mit einem Dienstleister, der Firma „Z Technik UG“, zusammen, die auch die Schreiben an die Kundschaft verschickt.

Die Gas- und Wasserzähler werden ebenfalls in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der „Firma Helbeck und Kusemann GmbH“, gewechselt. Auch diese Firma verschickt Schreiben an die Kundschaft.

Mitarbeitende der beiden Firmen führen den Zählerwechsel im Auftrag der Stadtwerke durch und sind vertrauenswürdig. Sie können sich jederzeit ausweisen.

Die Stadtwerke bitten darum, den Mitarbeitenden der Firma „Z Technik“ und „Helbeck und Kusemann GmbH“ einen freien Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Der Zählerwechsel dauert etwa 30 Minuten und ist komplett kostenlos.

Wichtig: Für den Stromzählerwechsel wird evtl. die Stromversorgung der Anlage für einige Minuten unterbrochen. Die Stadtwerke empfehlen deshalb, empfindliche elektrische Geräte wie z.B. Computer oder Router für diese Zeit vom Stromnetz zu trennen.

ewv-hamm-netz.de

Ein privates Informationsschreiben an eine Hauspartei vom 07.09.2023.

Wechseln Ihres Stromzählers ******
am Standort ****

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §37 des Mess- und Eichsetzes (MessEG) sind wir verpflichtet, den bei Ihnen eingebauten Stromzähler mit der Eigentumsnummer ******* auszutauschen. Wir planen, den Zähler vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (MessEV) zu erneuern und haben dafür folgenden Termin vorgesehen:

Donnerstag, den 05.10.2023 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr.

Wenn dieser Termin nicht möglich ist, nehmen Sie unbedingt frühzeitig vor dem Termin Kontakt zu uns auf unter: Telefon ***** und ***** oder schreiben Sie uns kurz eine Mail an *****, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Telefonisch können Sie uns von Montag bis Donnerstag von 07:00 – 15:30 und freitags von 07:00 – 14:30 Uhr erreichen. Außerden der genannten Zeiten melden Sie sich bitte bei unserer Netzleitstelle unter Tel. *****.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten bei einer vergeblichen Anfahrt ggf. Kosten in Höhe von 68,63 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie zum vorgesehenen Termin verhindert sind.

Bitte beachten Sie, dass für unseren Mitarbeiter der Zähler und der Hausanschluss zugänglich ist, bzw,. davor ungehindert gearbeitet werden kann und in dem Zeitraum der Versorgungsunterbrechung (Stromabschaltung) empfindliche Geräte (Router, Computer, Telefonanlage o.ä.) vom Netz zu nehmen sind

Energie- und Wasserversorgung hamm gmbh

Ein privates Informationsschreiben an eine Hauspartei vom 10.09.2023.

Termin für den turnusmäßigen Wechsel Ihres Stromzählers

Zählernummer ******

Abnahmestelle *******

Kennung ******

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als grundzuständige Messstellenbetreiberin im Netzgebiet Hamm ist die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes verpflichtet, bei Ablauf der Eichgültigkeit Ihres Stromzählers, die Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler, der Ihren bisherigen Zähler ersetzt und den Stromverbrauch besser veranschaulicht.

Gerne würden wir den Zählerwechsel bei Ihnen am 25.9.23 zwischen 11:30 – 13:30 Uhr vornehmen.
Unterstützt werden wir hierbei von unserem Dienstleister, der Fa. Z Technik UG (haftungsbeschränkt).

In dringenden Fällen, bei Verhinderung, kontaktieren Sie bitte unseren Dienstleister montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.
Telefon: ****** oder per E-Mail an *******.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern einen freien Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Ist der Zählerplatz für uns frei zugänglich, ist Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Der Zählerwechsel dauert etwa 15 Minuten und ist für Sie komplett kostenlos. Die Mitarbeiter können sich jederzeit ausweisen.

Vor dem Zählerwechsel bitte beachten!

Beim Zählerwechsel kann es für einige Minuten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung Ihrer Anlage kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, empfindliche elektrische Geräte wie z.B. Computer oder Router für diese Zeit vorsorglich vom Stromnetz zu trennen.

Selbstverständlich werden auch die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie eingehalten.

stadtwerke hamm netz

Infoschreiben an Booms EDV vom 26.10.2023

Wechseln Ihrer Stromzählers *
am Standort *

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §37 des Mess- und Eichgesetztes (MessEG) sind wir verpflichtet, den bei Ihnen eingebauten Stromzähler mit der Eigentumsnummer * auszutauschen. Wir planen, den Zähler vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (MessEV) zu erneuern und haben dafür folgenden Termin vorgesehen:

Mittwoch, den „06.11.2023“ zwischen 10:45 Uhr und 13:45 Uhr.

Wenn dieser Termin nicht möglich ist, nehmen Sie bitte unbedingt frühzeitig vor dem Termin Kontakt zu uns auf unter: Telefon ***** und **** oder schreiben Sie uns kurz eine Mail an ****, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Telefonisch können sie uns von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 7:00 – 14:30 erreichen. Außerhalb der genannten Zeiten melden Sie sich bitte bei unserer Netzleitstelle unter Tel. ***

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten bei einer vergeblichen Anfahrt ggf. Kosten in Höhe von 68,63 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie zum vorgesehenen Termin verhindert sind.

Bitte beachten Sie, dass für unseren Mitarbeiter der Zähler und der Hausanschluss zugänglich ist, bzw. davor ungehindert gearbeitet werden kann und in dem Zeitraum der Versorgungsunterbrechung (Stromabschaltung) empfindliche Geräte (Router, Computer, Telefonanlage o.ä.) vom Netz zu nehmen sind.

Mit freundlichen Grüßen

ENERGIE-UND WASSERVERSORGUNG HAMM GMBH

Stadtwerke Hamm

Schreiben an Stadtwerke Hamm Netz vom 01.11.2023

Sehr geehrte*,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.10.2023 teile ich Ihnen mit, dass der vorgeschlagene Termin am 08.11.2023 nicht möglich ist.

Es müssen zunächst eine Menge Fragen ausführlich beantwortetet werden.

Diese finden Sie auf meiner Website https://booms-edv.de. Folgen Sie dort dem Link „Lesen Sie Aktuelles ‚Stromzähler Wechsel‘„.

Bitte lesen Sie diesen Beitrag und insbesondere meinen Fragenkatalog sorgfältig.

Sobald ich Ihre ausführliche Antwort erhalten habe, können wir uns über weitere Schritte unterhalten.

booms-edv

Antwort der Stadtwerke Hamm Netz vom 06.11.2023 als Lesebestätigung: 6.11.2023, 14:31:41 Read: Stromzähler

stadtwerke hamm netz

Zusatzinformationen

  • Die Internet-Adressen der ewv-hamm-netz und stadtwerke-hamm sind identisch. Damit können Zusammenhänge eingeordnet werden. Technisch gehören diese klar zusammen.
  • Juristisch können ewv-hamm-netz und stadtwerke-hamm unterschiedliche Personen sein.
  • Die Stadtwerke können nicht einfach irgendwas erwirken, auch wenn Sie dies versuchen, zu propagieren.
  • Die Stadtwerke Hamm wissen, dass ich ein Provider bin.

Fragen an den Anbieter

Weitere Fragen, die es zu klären gilt, sehen Sie nachstehend.

Beantwortete Fragen aus der nachstehenden Liste werden entsprechend in den Beitrag eingeordnet. Wann dies geschieht, hängt vor allem vom Anbieter ab.

Was ist beim Stromzähler zu beachten?

Noch keine Antwort.

Stromzählerwechsel Dauer: Wie lange dauert der Wechsel des Stromzählers?

Noch keine Antwort.

Auf welchen Zeitraum sind die analogen Stromzähler geeicht?

Noch keine Antwort.

Auf welchen Zeitraum sie die digitalen Stromzähler geeicht?

Noch keine Antwort.

Wie oft müssen Stromzählerwechsel durchgeführt werden?

Noch keine Antwort.

Kosten für Smart Meter (digitaler Stromzähler)

Kosten für Smart Meter (digitaler Stromzähler) zur verschlüsselten Übertragung an den technischen Betreiber außer den 20 € pro Jahr (oder 1,6 € pro Monat) zusätzlich für digitalen Stromzähler? Was müssen wir hier zwangsweise zusätzlich bezahlen?

Noch keine Antwort.

Werden Preise steigen?

Noch keine Antwort.

Zusätzlicher Stromverbrauch

Wieviel zusätzlicher Strom wird verbraucht für die Übermittlungseinrichtung, sofern diese Verwendung findet?

Noch keine Antwort.

Auf welche Rechnung wird der zusätzliche Strom für die Übermittlungseinrichtung belastet?

Noch keine Antwort.

Welche Voraussetzungen bestehen, um die Übermittlungseinrichtung zu erhalten oder aufgezwungen zu bekommen? Oder kann diese nicht aufgezwungen werden?

Noch keine Antwort.

Kann wie bislang der monatliche Stromverbrauch selbst abgelesen werden?

Am besten ist es, wenn Sie hierzu detaillierte Informationen zukommen lassen.

Noch keine Antwort.

Wie lange wird das Gerät betrieben werden können, bis es ausgetauscht wird?

Noch keine Antwort.

Ist die neue Zählernummer ganz unten oberhalb des Barcodes angegeben mit Nr.? Oder hat dies eine andere Bedeutung?

Noch keine Antwort.

In welches Netz wird es eingebunden? In bestehende Firmennetze seitens booms-edv.de wohl kaum.

Noch keine Antwort.

Wird der Zählerstand beim Stromzählerwechsel notiert?

Noch keine Antwort.

Eigenen Antwort: Ja.

Muss ich beim Stromzählerwechsel zu Hause sein?

Noch keine Antwort.

Wie funktioniert der Austausch eines Stromzählers technisch?

Meines Wissens kann für eine Hausadresse der Strom nicht abgeschaltet werden. Dafür können aber einzelne Stromzähler von der Stromversorgung getrennt werden und damit einzelne Stromabnehmer vom Stromnetz getrennt werden. Technisch geschieht dies durch einen Techniker, in dem dieser ein Stromversorgungskabel aus dem Stromzählwerk entfernt. Ist diese Darstellung korrekt?
Im Normalfall gilt diese Darstellung für Stromschuldner, die ihre Stromrechnung nicht bezahlt haben, um ein typisches Szenario anzuführen.
Dies hat mit einem Stromzählerwechsel nichts zu tun. Das technische Szenario dürfte aber ein einheitliches Muster bezüglich der Stromabklemmung darstellen.

Diese Frage ist themenbezogen Offtopic, aber dennoch verwandt: Zähleinrichtungen für Gas und Wasser

Wie sieht es bei den Zähleinrichtungen für Gas und Wasser aus: werden diese auch digitalisiert? Und wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant und welche Kosten kommen dann auf welche Rechnung zu?

Noch keine Antwort.

Läßt sich ein Stromzähler ohne Stromunterbrechung tauschen?

Noch keine Antwort.

Fragenkatalog ergänzen

Wenn Sie diesen Fragenkatalog mit Informationen zum Stromzählerwechsel ergänzen möchten, können Sie dies im Kommentarformular eintragen. Ob Sie darauf Antworten erhalten, hängt vom Stromanbieter ab. Wir werden Ihre Fragestellung ergänzen.

Klageschrift

An dieser Stelle erscheinen PDF’s ohne Unterschrift und Scans.

Gestaltung dieses Beitrags

Der Autor bittet den Anbieter um konkrete Beantwortung aller Fragen. Damit könnte dieser Beitrag mit Informationen zum Stromzählerwechsel in einigen Monaten abgeschlossen werden.

Diese beginnt kontextbezogen damit, dass der Autor erstmals den Anbieter schriftlich über diesen Beitrag informiert, so dass der Anbieter den Beitrag mit Informationen zum Stromzählerwechsel erstmals lesen und damit Stellung beziehen kann. Dies ist am 01.11.2023 per Mail geschehen. Details folgen.

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